Der Zugtruppführer (ZTrFü) ist für die Einsatzbereitschaft und Ausbildung seines Zugtrupps verantwortlich.
Der Zugtruppführer ist verantwortlich für die Durchführung der seiner Teileinheit übertragenen Einsatzaufgaben.
Der Zugtruppführer ist der stellvertretende Zugführer.