Der Ortsbeauftragte

Der Ortsbeauftragte (OB) leitet seinen Ortsverband in eigener Verantwortung. Dabei vollzieht er das THW-Helferrechtsgesetz im räumlichen Zuständigkeitsbereich des OV. Die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben, Rechtsverordnungen und Richtlinien erfolgt unter dem primären Ziel, die jederzeitige Einsatzbereitschaft seiner Einheiten sicherzustellen.

Er ist für die Einsatzbereitschaft und den Ausbildungsstand seines OVs verantwortlich, veranlasst und überwacht Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Einsätzen, und er beaufsichtigt die Ausbildungsmaßnahmen.

Im Einsatzfall ist er der Ansprechpartner für die Gefahrenabwehrbehörden und sonstigen Bedarfsträger auf örtlicher Ebene. Eine direkte Alarmierung von THW-Kräften durch die Leitstelle ist aber jederzeit möglich.

Während der Zugführer einsatztaktisch den THW-Einsatz führt, ist der Ortsbeauftragte der organisatorische Leiter des THW-Einsatzes in seinem Zuständigkeitsbereich, und er richtet bei Bedarf eine Lage- und Koordinierungsstelle (LuK) ein.

Bei überörtlichen/überregionalen Einsätzen erhält er Einsatzaufträge vom Regionalstellenleiter.

Der Ortsbeauftragte repräsentiert den Ortsverband nach außen und pflegt Kontakte mit anderen Organisationen, Behörden und sonstigen Stellen.

Er ist verantwortlich für Organisation, Verwaltungs- und Haushalts-Angelegenheiten, Helferangelegenheiten und Öffentlichkeitsarbeit sowie Materialverwaltung.

Er ist Ansprechpartner für den örtlichen Förderverein (THW-Helfervereinigung e.V.).

 

Jörg Lüttringhaus

seit 1997 beim THW