Der Ortsjugendbeauftragte
Der Ortsjugendbeauftragte (OJB) ist für die Nachwuchsförderung, die fachtechnische Ausbildung und Betreuung der Junghelfer des Ortsverbandes zuständig.
Der Ortsjugendbeauftragte ist verpflichtet,
• die Junghelfer in allen Angelegenheiten zu betreuen und entsprechend den Aufgaben des THW auszubilden,
• unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen das wohlverstandene Interesse des einzelnen Junghelfers zu fördern,
• mit seinem Gesamtverhalten vorbildlich auf die Junghelfer einzuwirken.
Der Ortsjugendbeauftragte übt die Personensorge (Aufsichtspflicht) über die minderjährigen Mitglieder der Jugendgruppe aus.
Er wird durch die Führungskräfte und Helfer des Ortsverbands bei der Erfüllung seiner Aufgaben unterstützt.
Er stellt die materielle Ausstattung der Jugendgruppe und deren Wartung und Pflege sicher.