Unser gesetzlicher Auftrag
Das THW ist eine zu 99 Prozent ehrenamtlich getragene Einsatzorganisation des Bundes im Bevölkerungsschutz und damit als Behörde in ihrer Struktur weltweit einmalig.
Das Technische Hilfswerk leistet nach nach § 1 des THW-Gesetzes (THWG) technische Hilfe:
• nach dem Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG)
• im Ausland im Auftrag der Bundesregierung
• bei der Bekämpfung von Katastrophen, öffentlichen Notständen und Unglücksfällen größeren Ausmaßes auf Anforderung der für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen (insbesondere Feuerwehr und Polizei).
Zum Einsatz kommt das THW immer dann, wenn unser technisches Können und besondere Technik benötigt werden, um die Folgen von Katastrophen und größeren Unfällen und Schadenslagen zu bewältigen.